Mittels des ASM erfolgt schon bei Eingang eines Angebotes eine Prüfung, ob die Versorgung genehmigungsfähig ist: Ohne Belastung des Personals! Beispielhafte Prüfungen könnten etwa sein:
Die Genehmigung erfolgt völlig automatisch - mit allen Nebenprozessen, wie etwa CRM! Im Vorgang wird dabei der real zuständige Mitarbeiter ausgewiesen. Auch kann der ASM lückenhafte Daten anreichern, wie z.B. durch das Setzen des Eigentumsvorbehaltes oder des richtigen Hilfsmitteltyps. Vorteil daraus: Die Anreicherung bleibt für den Sachbearbeiter auch bei nicht erfolgter Autogenehmigung (weil beispielsweise andere Fallparameter nicht stimmten) bestehen. So entfällt eine manuelle Nachbesserung an diesem Punkt. Ein autogenehmigter Vorgang ist von einer manuellen Fallbearbeitung nicht unterscheidbar. Regelverletzende Anträge, z. B. sofern die übermittelten Kostenvoranschläge unzureichende Angaben enthalten, können auf Wunsch entweder trotzdem der Sachbearbeitung zugeführt oder systemseitig zurückgewiesen werden - der Nachbesserungswunsch muss dann nicht manuell durch die Sachbearbeitung versendet werden, sondern wird automatisch durch den ASM übermittelt. |
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