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Die eVerordnung in der Praxis: Pilotprojekt zeigt wie es geht

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) schafft die Grundlage für ein digitales Netzwerk im Gesundheitsbereich ...

Moers, den 16.07.2020. Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) schafft die Grundlage für ein digitales Netzwerk im Gesundheitsbereich. Die Debatte dreht sich rund um die Möglichkeiten und Probleme: Wann wird es soweit sein? Ist es möglich, Versorgungen zeitnah komplett zu digitalisieren? Ein Pilotprojekt zur elektronischen Verordnung zeigt die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

An dem von der HMM Deutschland GmbH initiierten Projekt nehmen eine Vielzahl von Partnern teil: Ambulante und stationäre Ärzte, Krankenkassen und Krankenkassenverbände, Institutionen und Leistungserbringer sowie Industrie und Unternehmen. Die von der HMM Deutschland konzipierte elektronische Verordnung (eVerordnung) erlaubt einen diskriminierungsfreien Zugang zum digitalen Gesundheitswesen für alle Patienten und die Teilhabe an den Vorzügen von elektronischen Verordnungen und Versorgungen: Unabhängig von Softwarelösungen oder technischer Ausstattung.

In der Vergangenheit stand am Anfang einer Versorgung der Eingang der Verordnung auf Papier bei der Krankenkasse oder beim Leistungserbringer. Im Pilotprojekt hingegen werden der Patient und der Arzt an den Beginn der Versorgung gestellt: Der Patient hat verschiedene Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Will er das bereits in der Praxis tun und die Krankenkasse bitten, sich um seine Versorgung zu kümmern, wird die eVerordnung durch den Arzt digital aus dem Arztinformationssystem (AIS) erstellt und unmittelbar an die Krankenkasse als Versorgungspartner übermittelt. Diese kümmert sich um alles weitere – ohne Zeitverzug oder störende Rückfragen beim Arzt oder Hilfsmittelleistungserbringer. Eine entsprechende Rückmeldung erhalten Arzt und Patient in Echtzeit in die Praxis. Mit dem Wegfall einer Verordnung auf Papier werden somit viele Zeitfresser und Kostentreiber aus dem Genehmigungs- und Versorgungsablauf eliminiert, die ansonsten regelmäßig im bisherigen Prozess entstehen.

Die Ärzte haben die Vorteile für sich und ihre Patienten durch die Digitalisierung des Verordnungsprozesses schnell erkannt: Sie schätzen die Chance mit ihren Patienten und allen anderen Akteuren in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen zu sammeln sowie den Prozess aktiv unterstützen und mitgestalten zu können. Die ersten elektronischen Verordnungen wurden bereits erstellt und automatisiert über den gesamten Prozess verarbeitet, unmittelbare Rückmeldungen über Versorgungsdetails wurden in Echtzeit in die Praxen zurückübermittelt und die Hilfsmittellieferanten zum gleichen Zeitpunkt beauftragt.

Die eVerordnung im Bereich Hilfsmittel ist ein „Rundum-sorglos-Paket“ für den Versicherten. Er ist nicht länger nur Überbringer eines Rezepts an einen Leistungserbringer. Durch die eVerordnung hat der Patient mit seinem Mobiltelefon immer die Möglichkeit zu verfolgen, wie weit der Antrags- und Genehmigungsprozess bereits fortgeschritten ist. „Und das allerbeste ist: Der Prozess funktioniert auch ohne digitales Device.“, führt Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH an und erläutert „Das Handling und das aktiven Tracking wird natürlich Smartphone-zentriert sein – aber es ist nicht notwendig für die Versorgung. Das heißt, dass die Weiterleitung und die Zuweisung eines Rezeptes nach der Wahl des Versicherten auch ohne Smartphone funktioniert, obwohl ein digitaler Prozess genutzt wird. Der Patient ist dabei jederzeit Herr der Prozesse – und damit auch seiner eigenen Gesundheit.“

Schnellste Versorgung des Patienten, Entlastung des Arztes und bester Service durch den Leistungserbringer – das Pilotprojekt eVerordnung bietet viele Vorteile für alle Beteiligten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.everordnung.info

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