Gesundheitsreform: Wie Hilfsmittelversorger die Vergütungskürzung ausgleichen können

Gesundheitsreform: Wie Hilfsmittelversorger die Vergütungskürzung ausgleichen können

Ab 2027 sinkt durch die neue Gesundheitsreform die Vergütung für Hilfsmittelversorgungen pauschal um drei Prozent. Für viele Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Margendruck. Doch ein entscheidender Hebel liegt nicht nur bei den Kosten – sondern in den eigenen Prozessen.

Mit diesem Thema beschäftigt sich unser aktueller Beitrag in der Sonderpublikation „Future of Healthcare“, die am 20. August 2026 im Handelsblatt erschienen ist.

Drei Prozent weniger Vergütung können 30 Prozent weniger Marge bedeuten

Was zunächst nach einer überschaubaren Kürzung klingt, kann für Hilfsmittelversorger erhebliche Auswirkungen haben. Bei einem angenommenen Erlös von 100 Euro und Kosten von 90 Euro sinkt die Marge durch eine Vergütungskürzung um 3 Euro von 10 auf 7 Euro – ein Rückgang der Marge um 30 Prozent.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie lässt sich die fehlende Marge zurückholen?

Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der gesamte Abwicklungsprozess – vom Eingang der ärztlichen Verordnung bis zum Zahlungseingang der Krankenkasse.

Die gesamte Prozesskette im Blick

Digitalisierung kann hier weit mehr bedeuten als die Einführung eines einzelnen IT-Tools. Entscheidend ist eine durchgängige Prozesskette:

  • Erfassung: Verordnungen werden digital erfasst und automatisiert auf Vollständigkeit geprüft.
  • Prüfung und Kostenvoranschlag: Vertragsdaten, Versorgungsinformationen und Produkte werden abgeglichen und der elektronische Kostenvoranschlag automatisiert erstellt.
  • Genehmigung: Der Kostenvoranschlag wird elektronisch übermittelt und Entscheidungen werden direkt im System verarbeitet.
  • Abrechnung: Liefernachweise werden verarbeitet und Abrechnungsdaten automatisiert erstellt und geprüft.
  • Zahlungsabgleich und Mahnwesen: Zahlungen werden automatisch verbucht und offene Posten strukturiert bearbeitet.

Gerade für Unternehmen, die täglich hunderte oder tausende Verordnungen verarbeiten, kann diese Durchgängigkeit einen entscheidenden Unterschied machen.

Automatisierung als wirtschaftlicher Hebel

HMM Deutschland setzt mit rcm.machine genau hier an. Die Lösung automatisiert die Verordnungs- und Abrechnungskette – von der digitalen Erfassung über das Genehmigungsverfahren bis zur revisionssicheren Abrechnung nach § 302 SGB V.

Bei einem weltweit tätigen Medizinproduktehersteller werden mit rcm.machine inzwischen mehr als 600.000 Verordnungen und rund 2,4 Millionen Rechnungs- und Lieferdatensätze pro Jahr automatisiert verarbeitet.

Dabei geht es nicht um eine jahrelange Transformation. Laut Claus Munsch, Generalbevollmächtigtem von HMM Deutschland, lassen sich wirtschaftlich besonders relevante Verbesserungen häufig innerhalb von drei bis sechs Monaten umsetzen und refinanzieren sich meist noch im selben Jahr.

Effizienz ist auch Versorgungssicherheit

Effizientere Prozesse wirken sich nicht nur auf die Bilanz aus. Wenn fehlende Angaben früh erkannt, Prozesse beschleunigt und Folgeversorgungen automatisiert angestoßen werden können, profitieren auch die Versicherten.

Gerade bei Hilfsmitteln können unnötige Verzögerungen eine erhebliche Belastung darstellen. Ein durchgängig digitaler Prozess kann dazu beitragen, Wartezeiten zu verkürzen und Versorgungslücken zu vermeiden.

Damit wird wirtschaftliche Resilienz auf Seiten der Leistungserbringer zugleich zu einem Faktor für Versorgungssicherheit.

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Unser Beitrag „Gesundheitsreform: Wie Hilfsmittelversorger die Vergütungskürzung ausgleichen können“ ist jetzt in der Sonderpublikation „Future of Healthcare“ im Handelsblatt erschienen.[Jetzt die Sonderpublikation lesen]

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