Der Patient im Mittelpunkt der Versorgung
DIGITALE VERSORGUNG MIT DER eVERORDNUNG
Praxiserprobt
DIE eVERORDNUNG FÜR LEISTUNGSERBRINGER
Mit der Teilnahme an der eVerordnung werden Versorgungen nahtlos digital – von der Verordnung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die Lieferung und Logistik bis hin zur Zahlung – und ohne Medienbrüche durchgeführt.
Der digitale Informationsfluss erlaubt es, wesentlich schneller das Hilfsmittel an die Patienten auszuliefern, eine Beratungsleistung zu erbringen oder Folgeversorgungen einzuleiten.
Mit der eVerordnung der HMM Deutschland GmbH haben die Patienten stets die Möglichkeit, ihren Leistungserbringer (wie bisher im klassischen Verfahren auch) auch selbst auszusuchen. Die Übermittlung der Verordnung erfolgt durch die Patienten selbst mittels einer App oder – auf Wunsch des Patienten – schon in der Arztpraxis.
optimal versorgt
Durch ein nahtloses Zusammenspiel zwischen Arzt, Krankenkasse und Patienten entsteht eine optimale Versorgung.
Wirtschaftlichkeit
Durch Automatisierung der Abläufe sowie Vermeidung von Rückfragen und Klärungen werden Kosten stark gesenkt.
Gegen Absetzungen
Der direkte Datenaustausch mit den Krankenkassen schafft Abrechnungssicherheit. Absetzungen werden vermieden.
Bürokratieabbau
Die papierlose Abwicklung vom Eingang der Versorgung über die Genehmigung bis zur Abrechnung vereinfacht das Tagesgeschäft.
MIT DER eVERORDNUNG STEHT DER PATIENT IM MITTELPUNKT
Digital und in Echtzeit
Volle End-to-End-Digitalisierung von (A)rzt bis (Z)ahlung – unabhängig von bestehenden IT-Lösungen.
Patientenzentriert
Schnellere, einfachere und zuverlässige Versorgung bei vollem Wahlrecht der Patienten.
DVG-konform
Patientennutzen und Entbürokratisierung werden im Sinne des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) konsequent umgesetzt.
Bequem und kontaktlos
Kontaktlose, elektronische Verordnungs‑, Benachrichtigungs- und Genehmigungsprozesse.
MIT DER eVERORDNUNG STEHT DER PATIENT IM MITTELPUNKT
Digital und in Echtzeit
Volle End-to-End-Digitalisierung von (A)rzt bis (Z)ahlung – unabhängig von bestehenden IT-Lösungen.
Patientenzentriert
Schnellere, einfachere und zuverlässige Versorgung bei vollem Wahlrecht der Patienten.
DVG-konform
Patientennutzen und Entbürokratisierung werden im Sinne des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) konsequent umgesetzt.
Bequem und kontaktlos
Kontaktlose, elektronische Verordnungs‑, Benachrichtigungs- und Genehmigungsprozesse.
Zugang zum digitalen Gesundheitswesen für alle
WAS MACHT DIE eVERORDNUNG SO BESONDERS?
Die eVerordnung erfüllt die vier Hauptkriterien vollständig:
01. Technikunabhängigkeit
Die Patienten profitieren stets von den Vorteilen der eVerordnung – egal, ob sie ein Handy haben, eine ServiceApp nutzen oder nicht.
02. Softwareunabhängigkeit
Ärzte können die eVerordnung ausstellen und sonstige Leistungserbringer können sie annehmen und verarbeiten, unabhängig davon, ob ihre Software diese schon unterstützt oder dafür (noch) nicht vorbereitet ist.
03. Prozesskompatibilität
Die Krankenkasse kann die eVerordnung nutzen, auch wenn ihr Kernsystem dafür (noch) nicht vorbereitet ist.
04. Wahlfreiheit
Die Patienten können frei wählen, welcher Leistungserbringer die Versorgung der verordneten Hilfsmittel durchführen soll.
Video: Die eVerordnung auf einen Blick
Information aus erster Hand
Gerne helfe ich weiter