Mit der Teilnahme an der eVerordnung werden Versorgungen nahtlos digital – von der Verordnung über das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie die Lieferung und Logistik bis hin zur Zahlung – und ohne Medienbrüche durchgeführt.

Der digitale Informationsfluss erlaubt es, wesentlich schneller das Hilfsmittel an die Patienten auszuliefern, eine Beratungsleistung zu erbringen oder Folgeversorgungen einzuleiten.

Mit der eVerordnung der HMM Deutschland GmbH haben die Patienten stets die Möglichkeit, ihren Leistungserbringer (wie bisher im klassischen Verfahren auch) auch selbst auszusuchen. Die Übermittlung der Verordnung erfolgt durch die Patienten selbst mittels einer App oder – auf Wunsch des Patienten – schon in der Arztpraxis. 

optimal versorgt

Durch ein nahtloses Zusammenspiel zwischen Arzt, Krankenkasse und Patienten entsteht eine optimale Versorgung.

Wirtschaftlichkeit

Durch Automatisierung der Abläufe sowie Vermeidung von Rückfragen und Klärungen werden Kosten stark gesenkt.

Gegen Absetzungen

Der direkte Datenaustausch mit den Krankenkassen schafft Abrechnungssicherheit. Absetzungen werden vermieden.

Bürokratieabbau

Die papierlose Abwicklung vom Eingang der Versorgung über die Genehmigung bis zur Abrechnung vereinfacht das Tagesgeschäft.

MIT DER eVERORDNUNG STEHT DER PATIENT IM MITTELPUNKT
Für Ärzte, Krankenkassen und sonstige Leistungserbringer.
Digital und in Echtzeit

Volle End-to-End-Digitalisierung von (A)rzt bis (Z)ahlung – unabhängig von bestehenden IT-Lösungen. 

Patientenzentriert

Schnellere, einfachere und zuverlässige Versorgung bei vollem Wahlrecht der Patienten. 

DVG-konform

Patientennutzen und Entbürokratisierung werden im Sinne des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) konsequent umgesetzt.

Bequem und kontaktlos

Kontaktlose, elektronische Verordnungs‑, Benachrichtigungs- und Genehmigungsprozesse.

MIT DER eVERORDNUNG STEHT DER PATIENT IM MITTELPUNKT
Für Ärzte, Krankenkassen und sonstige Leistungserbringer.
Digital und in Echtzeit

Volle End-to-End-Digitalisierung von (A)rzt bis (Z)ahlung – unabhängig von bestehenden IT-Lösungen. 

Patientenzentriert

Schnellere, einfachere und zuverlässige Versorgung bei vollem Wahlrecht der Patienten. 

DVG-konform

Patientennutzen und Entbürokratisierung werden im Sinne des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) konsequent umgesetzt.

Bequem und kontaktlos

Kontaktlose, elektronische Verordnungs‑, Benachrichtigungs- und Genehmigungsprozesse.

Die eVerordnung erfüllt die vier Hauptkriterien vollständig:

01. Technikunabhängigkeit

Die Patienten profitieren stets von den Vorteilen der eVerordnung – egal, ob sie ein Handy haben, eine ServiceApp nutzen oder nicht.

02. Softwareunabhängigkeit

Ärzte können die eVerordnung ausstellen und sonstige Leistungserbringer können sie annehmen und verarbeiten, unabhängig davon, ob ihre Software diese schon unterstützt oder dafür (noch) nicht vorbereitet ist.

03. Prozesskompatibilität

Die Krankenkasse kann die eVerordnung nutzen, auch wenn ihr Kernsystem dafür (noch) nicht vorbereitet ist.

04. Wahlfreiheit

Die Patienten können frei wählen, welcher Leistungserbringer die Versorgung der verordneten Hilfsmittel durchführen soll.

Video: Die eVerordnung auf einen Blick

OLIVER  KOHL

Produktmanager

E-Mail: kohl@hmmdeutschland.de

#gernperdu

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Wir unterstützen gerne

Für GPV-Versicherte steht die GPV-Hotlinenummer (0221) 84 59 89 59 von Montag bis Freitag von 08 bis 17 Uhr bereit.

Für HMM-Kunden ist unser Support von Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 8882500 erreichbar.

An bundeseinheitlichen Feiertagen sind unser Support und die GPV-Hotline nicht besetzt.

Eine Übersicht teilnehmender Kostenträger finden Sie hier: