Hier stehen die Grundlagen: Begriffe, gesetzliche Rahmen und Verfahren, die für Krankenkassen, Leistungserbringer und private Versicherer gleichermaßen gelten. Fragen, deren Antwort von Ihrer Rolle abhängt, finden Sie auf den zielgruppenspezifischen Seiten.

Häufige Fragen nach Zielgruppe

Rollenspezifische Antworten zu Prozessen, Systemen und Abrechnung.

Für Krankenkassen

Antrags- und Genehmigungsverfahren, Vertragsmanagement, Automation, Vergabe

Für Leistungserbringer

eKV einreichen, Genehmigungsstatus, Direktabrechnung, Anbindung von Branchensoftware

Häufige Fragen zu eKV, Hilfsmittelversorgung und Abrechnung

Zielgruppenunabhängige Fragen – hier beantwortet.

Was ist ein elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)?

Ein elektronischer Kostenvoranschlag ist die digitale Übermittlung eines Hilfsmittel-Genehmigungsantrags von einem Leistungserbringer an einen Kostenträger. Er ersetzt Fax und Papierpost durch einen strukturierten Datensatz, der maschinell geprüft werden kann. Statt Tagen bis Wochen liegt die Bearbeitungszeit im günstigen Fall bei Minuten. HMM Deutschland betreibt dafür die eKV-Plattform auf Basis des X3-Standards, an die Sanitätshäuser über LEOS.HealthCloud und Kostenträger über ZHP.X3 angebunden sind.

Was regelt § 302 SGB V bei der Hilfsmittelabrechnung?

§ 302 SGB V verpflichtet Leistungserbringer, ihre Abrechnungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung elektronisch und in einem einheitlich festgelegten Datensatzformat zu übermitteln. Geregelt sind Inhalt, Struktur und Fristen der Datenlieferung sowie die maschinelle Prüfbarkeit. In der Praxis bedeutet das: ohne konforme Datensatzerstellung keine Abrechnung. HMM Deutschland setzt diese Anforderungen in der Digitalen Direktabrechnung um.

Welche Vertragsarten regelt § 127 SGB V?

§ 127 SGB V unterscheidet Verhandlungsverträge, Beitrittsverträge und Festbetragsversorgungen. Verhandlungsverträge werden individuell zwischen Kasse und Leistungserbringer geschlossen, Beitrittsverträge stehen allen geeigneten Anbietern zum Beitritt offen, bei Festbeträgen gilt ein einheitlicher Erstattungsbetrag. Welche Vertragsart greift, bestimmt Genehmigungspflicht und Vergütung je Hilfsmittelposition. ZHP.X3 und der Vertragsmanager Kostenträger (VMKT) von HMM Deutschland bilden diese Vertragsarten als konfigurierbare Prüflogik ab.

Was bedeutet Dunkelverarbeitung in der Hilfsmittelversorgung?

Dunkelverarbeitung bezeichnet die vollautomatische Bearbeitung eines Antrags ohne manuellen Eingriff: Der eingehende eKV wird gegen Vertragsdaten, Hilfsmittelverzeichnis und Regelwerk geprüft und automatisch genehmigt oder abgelehnt. Nur Fälle außerhalb der definierten Regeln gehen in die Sachbearbeitung. Der erreichbare Anteil hängt von Vertragslage und Regelwerksqualität ab. In ZHP.X3 lässt sich die Automationsquote je Produktgruppe steuern und auswerten.

Was ist der X3-Standard?

Der X3-Standard ist das von HMM Deutschland definierte Datenformat und Schnittstellen­protokoll für den elektronischen Kostenvoranschlag im Hilfsmittelbereich. Er legt fest, welche Felder ein eKV enthält, wie Statusmeldungen zurückgemeldet werden und wie Drittsysteme angebunden werden. Weil Kostenträger- und Leistungserbringerseite dasselbe Format nutzen, entfällt Formatkonvertierung – Voraussetzung für Dunkelverarbeitung.

Welche Krankenkassen nutzen die eKV-Plattform von HMM Deutschland?

HMM Deutschland ist exklusiver eKV-Partner der Barmer; weitere angebundene Kostenträger sind unter anderem die Viactiv Krankenkasse und die BKK IHV. Die jeweils aktuelle Aufstellung aller teilnehmenden Kostenträger führt HMM Deutschland in der Übersicht teilnehmender Kostenträger. Leistungserbringer erreichen alle angebundenen Kassen über einen einzigen Zugang.

Was ist ein Hilfsmittelpool und wie funktioniert die Poolverwaltung?

Ein Hilfsmittelpool ist ein Bestand wiedereinsetzbarer Hilfsmittel – etwa Rollstühle oder Pflegebetten –, der einem Kostenträger gehört und nach Rückgabe, Aufbereitung und Prüfung erneut an Versicherte ausgegeben wird. Die Poolverwaltung dokumentiert Standort, Zustand, Wartungsintervalle und Zuordnung jedes einzelnen Geräts. ZHP.X3 führt diese Bestandsführung mit dem Genehmigungsprozess zusammen, sodass vor einer Neubeschaffung geprüft wird, ob ein passendes Poolgerät verfügbar ist.

Was unterscheidet ZHP.X3 von LEOS?

Die beiden Lösungen bedienen die zwei Seiten desselben Prozesses. ZHP.X3 ist die Plattform für Kostenträger: Antragsprüfung, Genehmigung, Vertrags- und Poolverwaltung. LEOS.HealthCloud ist die Plattform für Leistungserbringer: eKV erstellen und einreichen, Genehmigungsstatus verfolgen, abrechnen. Beide kommunizieren über den X3-Standard, weshalb ein in LEOS erzeugter eKV in ZHP.X3 ohne Medienbruch weiterläuft.

Wozu wird die TI-Anbindung im Hilfsmittelbereich benötigt?

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) schafft den sicheren Kanal für Anwendungen wie die elektronische Verordnung und den Austausch von Versichertendaten zwischen Praxen, Leistungserbringern und Kostenträgern. Für die Hilfsmittelversorgung ist sie die Voraussetzung, um Verordnungsdaten direkt digital zu übernehmen, statt sie aus einem Papierrezept zu erfassen. HMM Deutschland begleitet diese Anbindung über die eHealth-Infrastruktur X3.Net.

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An bundeseinheitlichen Feiertagen sind unser Support und die GPV-Hotline nicht besetzt.

Eine Übersicht teilnehmender Kostenträger finden Sie hier: