Sie haben sich für eine Teilnahme an ZHP.X3 entschieden? Um zu den Verträgen von ZHP.X3 zu gelangen, haben wir diese für Sie in einem
Online-Anmeldungsbereich für Leistungserbringer (hier klicken) hinterlegt.
Zum Download steht Ihnen unser Basisvertrag mit den anhängenden Versorgungsrichtlinien zur Verfügung. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Nutzung von ZHP.X3, der technische Zugang zu ZHP.X3 und die Einräumung von Nutzungsrechten an ZHP.X3 durch HMM gegenüber dem Leistungserbringer. Darüber hinaus regelt der Basisvertrag die technischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen HMM und den Leistungserbringern.
Die Anlage zum Vertrag ist die "Allgemeine Versorgungsrichtlinie". Sie regelt grundsätzlich die Nutzung und die gültigen Konditionen von ZHP.X3. Sollte ein Verband oder ein Kostenträger Ihnen eigene Versorgungsrichtlinien anbieten, sind hier u.a. die individuell vereinbarten Konditionen zwischen der Einrichtung und der HMM zu finden.
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Dies bedeutet, dass die "Allgemeine Versorgungsrichtlinie" nur dann zu Grunde gelegt wird, sofern der Leistungserbringer nicht an gesonderte Versorgungsrichtlinien für Verbände oder für einzelne Kostenträger gebunden ist. |
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Die "Versorgungsrichtlinien für Verbände" haben gegenüber dieser "Allgemeinen ZHP-Online-Versorgungsrichtlinie" bei abweichenden Regelungen höhere Priorität. |
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Ebenso haben die "Versorgungsrichtlinien für Kostenträger" gegenüber dieser "Allgemeinen ZHP-Online-Versorgungsrichtlinie" und "Versorgungsrichtlinien für Verbände" bei abweichenden Regelungen jeweils höhere Priorität. |
Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser Beraterteam für Leistungerbringer unter der Durchwahl (02841) 88825.0800 weiter. Per Mail können Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erreichen.
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