Elektronische Kostenvoranschläge (eKV)

Elektronischer Kostenvoranschlag auf der Überholspur: Der ZHP.eKV

Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ist einer der zentralen Services von ZHP-Online: Hierbei handelt es sich um die Übertragung eines Kostenvoranschlages über ZHP-Online vom Leistungserbringer zum Kostenträger sowie die Rückübertragung einer Entscheidung vom Kostenträger zum Leistungserbringer. Der über ZHP-Online abgewickelte elektronische Kostenvoranschlag „ZHP.eKV" ist jedoch mehr als der klassische bekannte eKV, denn er kann noch viel mehr.

x3logoZHP.eKV auf Basis des X3-Standards - für das Business von morgen

Der klassische eKV wurde mit Einführung des ZHP.eKV auf Basis des X3-Standards „veredelt": Von einem „elektronischen Dokument" hin zu einem „elektronischen Prozessträger". Der ZHP.eKV ist somit ein Standard, der komplexe Kommunikationsabläufe zwischen Leistungserbringer und Kostenträger wesentlich vereinfacht und in ein einheitliches System integriert:
Der ZHP.eKV ist Träger von Prozessinformationen und auf alle Versorgungsarten ausgerichtet, wie etwa Versorgungen, Rückholungen, Neupreise, Reparaturen u.v.a. Er kann dadurch auch von den Kostenträgern im Rahmen der Hilfsmittelversorgungen direkt weiterverarbeitet werden.

Eine Mehrfacherfassung von Versorgungsinformationen entfällt - Prozessschritte werden wo nötig sogar automatisch bearbeitet. Leistungserbringer arbeiten mit ihrer Branchensoftware transparent mit ZHP-Online durch Nutzung von speziellen, branchensoftwarespezifischen Modulen für Leistungserbringer. Dies ermöglicht einen schnellen Ausbau der Verfügbarkeit bei Leistungserbringern innerhalb kurzer Zeit. Leistungserbringer ohne spezielle Branchensoftware können selbstverständlich die Vorteile des ZHP.eKV weiterhin direkt über ZHP-Online nutzen.

Der ZHP.eKV rechnet sich für Sie!

Die Nutzung des ZHP.eKV ist so günstig, dass Sie Ihrem Taschenrechner nicht trauen werden: Die Nutzung der eKVSchnittstelle ist in der Regel kostenlos, sofern durch den einzelnen Kostenträger nichts anderes bestimmt wird.
Sollte im Einzelfall ein Kostenträger dennoch Gebühren erheben, werden diese mit den sonstigen Entgelten, die der
Leistungserbringer durch die Teilnahme an HMM zu entrichten hätte, monatlich vollständig verrechnet. Fair ist fair! Fragen Sie uns nach den Details zur Abrechnung.

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